Ausspielungsbestimmungen / Teilnahmebedingungen
ARD Fernsehlotterie 2012


Die Ausspielungsbestimmungen finden sie hier auch zum Download!
 

1. Organisation / Spielzeit und Spielgebiet / Suchtprävention

Im Auftrag des Deutschen Hilfswerks, Stiftung des bürgerlichen Rechts, als Veranstalterin führt die Deutsche Fernsehlotterie gGmbH, Harvestehuder Weg 88, 20149 Hamburg, nach Maßgabe dieser Ausspielungsbestimmungen die Fernsehlotterie durch. An der Fernsehlotterie beteiligen sich die Landesrundfunkanstalten der ARD. Für die Programmgestaltung liegt die Federführung beim Norddeutschen Rundfunk. Die ARD Fernsehlotterie wird im Jahr 2012 nach Maßgabe der Genehmigungen durch die Länder im Bundesgebiet durchgeführt.

Die Summe der Entgelte ist unbegrenzt. Sie besteht aus der Summe der fristgerecht eingezahlten Einsätze. Die Gewinnsumme beträgt mindestens 30 % der Summe der Entgelte, der Reinertrag der Lotterie beträgt mindestens 30 %.

Die Stiftung "Deutsches Hilfswerk" und die "Deutsche Fernsehlotterie gGmbH" fühlen sich den Zielen des Jugendschutzes und der Prävention der Spielsucht verpflichtet: Der Verkauf von Losen der ARD Fernsehlotterie - gleich welcher Art - an Minderjährige ist nicht gestattet. Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten werden in geeigneter Weise, beispielsweise durch Aushang und Flyer bereitgehalten und sind auch im Internet beispielsweise unter:
www.gluecksspielsucht.de oder www.einplatzandersonne.de abrufbar. Hilfestellung bietet auch die BZgA unter 0800 / 1372700.
 

2. Durchführung der Lotterie

2.1. Spielteilnahme

Die Teilnahme an der Lotterie wird über den Kauf von Losen ermöglicht. Diese können als Überweisungsträger/Einzahlungsscheine bei Postfilialen und -banken, Banken sowie Sparkassen eingezahlt bzw. überwiesen werden. Die Teilnahme ist außerdem möglich über zurückgesandte Los-Bestellformulare im Lastschrifteinzugsverfahren, als telefonische Bestellung (in-bound) über die gebührenfreie Servicenummer 08000 / 411 411 oder über die Internetseite, ggfs. unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen.

Die Lose enthalten eingedruckte 12-stellige Losnummern. Für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer, die der Deutschen Fernsehlotterie im Rahmen der Zahlungsverkehrsabwicklung übermittelt wird, entscheidend. Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen oder nicht lesbar sind, sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Pro Ziehung ist die Teilnahme mit ein- und derselben Losnummer nur einmal möglich.
Voraussetzung für die Teilnahme der über Postfilialen und -banken, Banken und Sparkassen eingezahlten Lose ist, dass der Geldbetrag für das Los bis zum vierten Bankarbeitstag, der auf den Einzahlungsstichtag folgt, bei der Deutschen Fernsehlotterie eingegangen ist. Die Spielteilnahme erfolgt dann ab der nächsten erreichbaren Hauptziehung.

                                                                  Hauptziehungen 2012
Einzahlungsstichtag                                (Bekanntgabetermin)

27.12.2011                                                  22.01.2012

06.02.2012                                                  04.03.2012

19.03.2012                                                  15.04.2012

30.04.2012                                                  27.05.2012

11.06.2012                                                  08.07.2012

23.07.2012                                                  19.08.2012

03.09.2012                                                  30.09.2012

15.10.2012                                                  11.11.2012

26.11.2012                                                  23.12.2012

Voraussetzung für die erstmalige Teilnahme an der Prämienziehung (ausschließlich für das MEGA-LOS, Punkt 3.5) ist, dass der Monatsbetrag bis zum 1. Tag des Teilnahmemonats bei der Deutschen Fernsehlotterie eingegangen sein muss. Später eingegangene Beträge gelten als Einzahlung für die nachfolgende Ausspielung. Die Spieldauer von Losen ist nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Falls die Lotterie nicht fortgesetzt wird, wird der eventuell überzahlte Betrag an den/die Einzahler/in zurückerstattet. Nicht zustellbare Beträge werden dem Zweckertrag zugeführt.

Die Lose müssen die vollständige und gut lesbare Anschrift des/der Mitspielers/in enthalten. Die Namen der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Bei zusätzlichen Sonderziehungen ist die öffentliche Bekanntgabe der Gewinner möglich, sofern die Gewinner dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Der Kauf von Losen durch Minderjährige ist nicht gestattet.

2.2 Ziehungen

Die Ziehungen werden bei der Deutschen Fernsehlotterie unter notarieller oder behördlicher Aufsicht durchgeführt. Die Ziehungen sind öffentlich, über die Termine gibt die Deutsche Fernsehlotterie Auskunft.

Die Sachgewinne werden innerhalb des Bundesgebietes kostenlos zugestellt. Auf Wunsch ist die Ablösung eines Sachgewinnes in bar (70 % des im Gewinnplan angegebenen Wertes) möglich. Für alle Lose gilt:
Für gespendete Sachgewinne und für Gewinne, die im Gewinnplan besonders gekennzeichnet sind, ist eine Ablösung in bar ausgeschlossen. Nicht zustellbare Gewinne werden dem Zweckertrag zugeführt. Alle Gewinnzahlen werden sonntags im Ersten Deutschen Fernsehen (ARD) und/oder im ARD Videotext sowie auf der Internetseite der Fernsehlotterie bekannt gegeben.

2.3 Anmeldung von Gewinnen

Ist ein/e Gewinner/in über seinen/ihren Gewinn nicht automatisch von der Deutschen Fernsehlotterie informiert worden oder hat er/sie den Gewinn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahl erhalten, so muss er/sie den Gewinnanspruch innerhalb einer Frist von zehn Wochen - vom Tage der Ausspielung an - durch eingeschriebenen Brief oder persönliche Vorsprache unter Vorlage des Loses bei der Deutschen Fernsehlotterie gemeinnützige Gesellschaft mbH, Harvestehuder Weg 88, 20149 Hamburg, anmelden. Die Deutsche Fernsehlotterie darf den Gewinn mit befreiender Wirkung an den/die auf dem Los mit persönlicher Anschrift eingetragenen/e Spielteilnehmer/in, an die/en Kontoinhaber/in oder an jede/n Inhaber/in des Quittungsabschnitts auszahlen, überweisen oder zustellen soweit sie/er nachgewiesen die Volljährigkeit besitzt. Neben der Altersabfrage besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung der/des Inhabers/in des Quittungsabschnittes zu prüfen.

Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit Einwilligung der Deutschen Fernsehlotterie möglich.

2.4 Umfang und Ausschluss der Haftung

Die Deutsche Fernsehlotterie haftet dem/der Teilnehmer/in für alle Schäden, die nach dem Eingang der Einzahlung bei der Deutschen Fernsehlotterie schuldhaft verursacht werden. Die Haftung der Deutschen Fernsehlotterie für fahrlässiges Verhalten der Einzahlungsstellen und aller sonstigen mit der Weiterleitung und Bearbeitung der Lose/-daten beauftragten Stellen wird gemäß § 309 Nr. 7 b BGB ausgeschlossen.

Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, wie z.B. Diebstahl oder Raub, entstanden sind. Die Deutsche Fernsehlotterie haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den voraus stehenden Fällen werden der Spieleinsatz und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag und Nachweis erstattet. Weitergehende Ansprüche des/der Spielteilnehmers/in sind ausgeschlossen.

Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Aufsichtsbehörde, die Deutsche Fernsehlotterie oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Einzelziehung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen.

2.5 Reinertrag

Der Zweckertrag der Lotterie wird von der Deutschen Fernsehlotterie gemeinnützige Gesellschaft mbH voll an das Deutsche Hilfswerk, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Hamburg, abgeführt und von diesem nach Maßgabe der Satzung (vor allem für Zwecke der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe) verwendet.
 

3. Einsatz

3.1 Einzel-LOS

Der Einsatz beträgt 5,- Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an einer Hauptziehung und den jeweils nachfolgenden sechs Wochenziehungen sowie einer eventuell stattfindenden Sonderziehung (nach 4.4) teil.

3.2 Jetzt-geht’s-LOS

Der Einsatz beträgt jährlich 22,50 Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an neun Hauptziehungen und 54 Wochenziehungen sowie allen eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil. Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaberin. Auf das Los entfallende Gewinne werden zu 50 % der unter Punkt 4 beschriebenen Gewinnhöhen ausbezahlt. Dies gilt nicht für gespendete Sachgewinne (vgl. 2.2).

3.3 Jahres-LOS

Der Einsatz beträgt einmalig 45,- Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an neun Hauptziehungen und 54 Wochenziehungen sowie allen eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil.

3.4 Dauer-LOS

Der Einsatz beträgt jährlich 45,- Euro. Für diesen Einsatz nimmt der/die Mitspieler/in an neun Hauptziehungen und 54 Wochenziehungen sowie allen eventuell stattfindenden Sonderziehungen (nach 4.4) teil. Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaber/in.

3.5 MEGA-LOS

Der Einsatz beträgt 10,- Euro im Monat. Die Spieldauer ist unbegrenzt und endet mit der Kündigung durch den/die Mitspieler/in bzw. den/die Kontoinhaber/in. Das MEGA-LOS berechtigt zur Teilnahme an den Hauptziehungen (4.2), den Wochenziehungen (4.1), den Prämienziehungen (4.3) sowie den Sonderziehungen (nach 4.4) und Sondergewinnspielen (4.5).

 

4. Gewinnmöglichkeiten

4.1 Wochenziehung

Je Wochenziehung stehen insgesamt mindestens 130.000,- Euro für Gewinne, höchstens jedoch 5 % der Summe der Entgelte der jeweiligen Hauptziehung unter Anrechnung von gespendeten Gewinnen oder Spendenanteilen für Sachgewinne bzw. Geldgewinne zur Verfügung. Für die Sachpreise gilt: Gewonnen hat jeweils eine 12-stellige Losnummer. Aus Gründen des Datenschutzes, werden lediglich die letzten sieben Stellen ("Endziffern") der Losnummer bekannt gegeben.

4.2 Hauptziehung

Die Gewinnsumme der Hauptziehung wird auf fünf Ränge aufgeteilt. Die Gewinne werden aus einer sechsstelligen Gewinnzahl bestimmt. Der Gewinn ist auf den jeweils höchsten Gewinnrang beschränkt.

Der Gewinn im 5. Rang beträgt 10,- Euro, gewonnen hat jedes Los, dessen zwei Endziffern mit den letzten zwei Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Der Gewinn im 4. Rang beträgt 200,- Euro, gewonnen hat jedes Los, dessen drei Endziffern mit den letzten drei Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Der Gewinn im 3. Rang beträgt 500,- Euro, gewonnen hat jedes Los, dessen vier Endziffern mit den letzten vier Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Nach Abzug der Gewinnausschüttung der Ränge 5 bis 3 sowie der Wochengewinner (Ziffer 4.1) wird das verbleibende Kapital der Gewinnausschüttung der Ziehung zu 40 % in den 2. Rang und zu 60 % in den 1. Rang gegeben.

Gewinner im 2. Rang ist jeder Teilnehmer, dessen fünf Endziffern seiner Losnummer mit den letzten fünf Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Gewinner im 1. Rang ist jeder Teilnehmer, dessen sechs Endziffern seiner Losnummer mit den letzten sechs Ziffern der Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

Im Rahmen der Hauptziehung wird zusätzlich eine siebenstellige Gewinnzahl für eine „Sofortrente“ ermittelt. Auf alle mitspielenden Lose, deren letzten sieben Ziffern in der richtigen Reihenfolge mit der ermittelten Gewinnzahl übereinstimmen, entfällt der Gewinn einer Sofortrente in Höhe von bis zu 5.000,- Euro monatlich (Hinweis: Bei dem genannten monatlichen Rentenbetrag handelt es sich um ein Berechnungsbeispiel für einen 35-jährigen männlichen Mitspieler; Abweichungen sind je nach Alter und Geschlecht des Mitspielers möglich). Die Gewinnsumme beträgt im Gewinnfall 1.000.000,- Euro.

4.3 Prämienziehung

Nur das MEGA-LOS berechtigt zusätzlich auch zur Teilnahme an den wöchentlichen Prämienziehungen. Die Gewinnsumme der Prämienziehung wird auf fünf Ränge aufgeteilt.

Gewinner im 5. Rang erhalten 10,- Euro. Die zwei letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der zweistelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Gewinner im 4. Rang erhalten 1.000,- Euro. Die vier letzten Endziffern der Losnummer müssen mit der vierstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Gewinner im 3. Rang erhalten 10.000,- Euro. Die letzten fünf Endziffern der Losnummer müssen mit der fünfstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Gewinner im 2. Rang erhalten 100.000,- Euro. Die letzten sechs Endziffern der Losnummer müssen mit der sechsstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.
Gewinner im 1. Rang erhalten 1.000.000,- Euro. Die letzten sieben Endziffern der Losnummer müssen mit der siebenstelligen Gewinnzahl in der richtigen Reihenfolge übereinstimmen.

4.4 Sonderziehung

Für Sonderziehungen gelten die Ausspielungsbestimmungen über die Ermittlung der Wochengewinne entsprechend. Durch Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg können zusätzlich Sondergewinne ausgespielt werden.

4.5 Sondergewinnspiel (nur für MEGA-LOS)

Als Sondergewinnspiel kann gelten: Die Teilnahme an Fernsehsendungen der ARD Fernsehlotterie im Jahr 2012 bei denen Mitspieler/innen als Gewinner (Kandidaten) in der Sendung mitmachen können. Sondergewinnspiele bedürfen jeweils einer gesonderten behördlichen Genehmigung.
 

5. Schlussbestimmungen

Jede/r Einzahler/in erkennt durch ihre/seine Teilnahme diese Ausspielungsbestimmungen/Teilnahmebedingungen an.

Der amtierende Vertreter der Aufsichtsbehörde oder der Notar trifft die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne endgültig unter Ausschluss des Rechtsweges.

Hamburg, den 01.01.2012                                                              Hamburg, den 01.01.2012

Deutsches Hilfswerk                                                                       Deutsche Fernsehlotterie
Stiftung des bürgerlichen Rechts                                                   Gemeinnützige Gesellschaft mbH

Dr. Rosemarie Wilcken                                                                   Christian Kipper
Vorsitzende des Vorstands                                                            Geschäftsführer